Seit 2002 wird der Weiterbildungsgang in der hier beschriebenen flexiblen Form angeboten. Interessierte können an den zu Beginn der Weiterbildungsreihe stattfindenden vier Einführungstagen in das Behandlungskonzept der "Lautgetreuen Lese-Rechtschreibförderung" (Block 1) teilnehmen. Daraus erfolgt keine Verpflichtung für eine Fortsetzung der Weiterbildung, die Teilnahme dient aber dem gegenseitigen persönlichen Kennenlernen und der Entscheidungsfindung, ob das angebotene Konzept und seine praktische Umsetzung eigenen Vorstellungen entspricht.
Um das Behandlungskonzept der "Lautgetreuen Lese-Rechtschreibförderung" als Basistraining im schulischen Förderunterricht oder anderswo sinnvoll einsetzen zu können, ist es notwendig, die zwei folgenden Weiterbildungstage "Diagnose Legasthenie und erste Therapie- bzw. Förderplanung" (Block 2) anzuschließen. Auch danach besteht die Option zum Beenden oder Fortsetzen der Weiterbildung.
Weitere 4 Tage weisen in die Praxisorganisation ein, differenzieren Gelerntes und verfeinern die praktische Umsetzung (Praxisorganisation, vertiefende Therapie- und Stundenplanungen - Block 3).
Nach insgesamt 10 Weiterbildungstagen (Phase I) ist der Einstieg in die therapeutische Arbeit unter Supervision möglich und erforderlich.
Alle Teilnehmer erhalten nach jedem Kursabschnitt eine inhaltlich detaillierte Teilnahmebescheinigung.
Das weitere Vorgehen lässt Möglichkeiten offen auch einen individuellen Qualifizierungsweg zu finden, der gemeinsam besprochen wird. Dieser Weg richtet sich nach den bereits vorhandenen Qualifikationen. Dazu wird ein Zertifizierungsvertrag geschlossen, der die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Zertifizierung belegt, die Absicht des Teilnehmers dokumentiert, die Weiterbildung mit einem Zertifikat abzuschließen, und die notwendigen Modalitäten zum Erreichen des Abschlusses festhält.
Die Teilnahme an der Zertifizierung erfordert die Voraussetzung einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Pädagogen (Diplompädagogen, Sonderpädagogen, Lehrer, Sozialpädagogen, Heilpädagogen) Sprachheiltherapeuten (akad. Sprachtherapeuten, Logopäden, Stimm- und Sprechtherapeuten), Psychologen (mit Erfahrungen im diagnostischen und/oder psychotherapeutischen Bereich) und anderen ähnlichen Berufen mit langjähriger Therapie- bzw. Unterrichtserfahrung. In Ausnahmefällen kann die persönliche Eignung Grundlage der Weiterbildung sein. Dies wird in einem gemeinsamen Gespräch nach dem gegenseitigen Kennlernen mit den Leitern geklärt, spätestens jedoch nach Abschluss der Weiterbildungsphase I (s.o.).
Die Leiter behalten sich das Recht vor, die Teilnahme an einer Zertifizierung abzulehnen.
Zur Erlangung eines Zertifikates ist die vollständige Teilnahme der Weiterbildungsseminare der Phase I und Phase II notwendig. Eine nach dem 22. Weiterbildungstag abschließende Teilnahmebescheinigung belegt das Erreichen dieses Abschnittes.
Zusätzlich ist ein eigenes Literaturstudium von 15 Stunden verbindlich. Eine ständig aktualisierte Literaturliste liegt vor.
Ferner sind Einzelsupervisionssitzungen von mindestens 50 Stunden - überwiegend bei der Leiterin - erforderlich. In der Supervision müssen mindestens 6 Therapien mit ausführlicher Darlegung der Ausgangssituation der Kinder zwecks gemeinsamer Therapieplanung angemeldet, die Therapieverläufe anhand eingesetzter Erfolgskontrollen besprochen und die Therapieabschlüsse gemeinsam reflektiert werden, dies um den nötigen Erfahrungshintergrund für eine individuelle und flexible Therapiegestaltung zu gewährleisten. Es gehören ebenso mindestens 2 Hospitationen der Leiterin in Therapiestunden (Life-Supervision) mit anschließender detaillierter Besprechung und/oder Video-Analysen von Therapiestunden dazu. Einzelsupervisions- sowie Hospitationsstunden werden ebenfalls bescheinigt. Ferner sind 20 Stunden Hospitation einschließlich Besprechung in anderen legasthenietherapeutischen Praxen, die nach dem vermittelten Therapiekonzept arbeiten und bereits zertifiziert sind, nachzuweisen.

Der Supervisionsraum
Beendet wird die Weiterbildung nach Abgabe und Annahme schriftlicher Fallberichte über 3 unter Supervision erfolgreich abgeschlossene Therapien von Kindern mit legasthenen Störungen. Der Erfolg der Therapie richtet sich nach dem erreichten Lernstand des Kindes in seinem Kompensationsprozess zur Überwindung seiner Legasthenie (mindestens durchschnittliche Abschlussergebnisse in Lese- und Rechtschreibtests im Vergleich zur Altersgruppe und belegter Transfer in die Schule), wird aber an seine individuellen Möglichkeiten und Lebenssituation gekoppelt beurteilt. Letzteres erfolgt in der Supervision durch die Leiterin.
Für die Fallberichte liegt eine verbindliche Gliederung vor, der Umfang umfasst jeweils ca. 25-30 Seiten. Die Fallberichte belegen die für eine erfolgreiche Durchführung einer Legasthenietherapie erforderlichen Kenntnisse aus Theorie und Praxis, stellen anschaulich die Verbindung zwischen Theorie und Praxis dar durch Darlegung der Ausgangssituation (Diagnose) und der exakten Beschreibung notwendigen legasthenietherapeutischen Vorgehens verbunden mit differenzierten Erklärungen von Zusammenhängen, die auch mit Literaturangaben ausgewiesen sind. Sie dokumentieren anschaulich die erworbene Kompetenz des Legasthenietherapeuten in Theorie und Praxis und ersetzen somit eine eher theoretisch ausgerichtete Prüfung.
Die LRS-Therapien werden bereits während der Weiterbildung gegen Honorar durchgeführt.
Das Zertifikat wird von den Leitern ausgestellt und berechtigt zur eigenständigen Durchführung von Legasthenietherapien nach dem vorgestellten und trainierten Behandlungskonzept, ferner zum Führen des Logos "zertifizierte LRS-Therapie nach Reuter-Liehr" und seit dem 31. 11. 2006 nach der Zertifizierung des gesamten Weiterbildungsangebots durch den Bundesverband für Legasthenie und Dyskalkulie, e. V. auch zum Führen des geschützten Titels "Dyslexietherapeut® BVL"
Die Weiterbildung findet jeweils zweitägig donnerstags und freitags von 10-18 Uhr (2 Std. Mittagspause) in Gruppen statt. Die ersten 6-10 Weiterbildungstage (Phase I, Blöcke 1-3) folgen relativ rasch gestaffelt in 1-2monatigen Abständen. Es folgt der Einstieg in die Praxisphase mit Einzelsupervision und Hospitation, um von Beginn an einen erfolgreichen Einstieg in die praktische Arbeit zu gewährleisten. Die Gruppentage werden dann - meist in neuer Besetzung der Gruppenteilnehmer - in drei weiteren Blöcken von 4, 6 und 2 Tagen (Phase II, Blöcke 4-6) fortgesetzt. Die Gesamtdauer der Weiterbildungsreihe ist auf 3-4 Jahre angelegt. Im Sommer gibt es zwei freie Ferienmonate (Juli/August) und der Monat Dezember wird ebenfalls freigehalten. Schulferien werden möglichst berücksichtigt. Die Gesamtdauer der Weiterbildung umfasst in der Regel 4-5 Jahre, längstens 7 Jahre.
Bei Teilnahme an 22 Weiterbildungstagen, der Einhaltung der Praxis bezogenen notwendigen Weiterbildungsanteile sowie Aufwendungen für den Abschluss der Zertifizierung kommen mindestens folgende Stundenanteile zusammen:
Insgesamt: 782 Stunden Mindestaufwand.